Rede des Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Regionalrat Köln, Reinhold Müller, zum Aufstellungsbeschluss des Teilplans Windenergie

Fraktionsvorsitzender Reinhold Müller

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, werte Kolleginnen und Kollegen,

nach monatelangen intensiven Beratungen zwischen Regionalrat, der Bezirksregierung Köln und der Landesplanungsbehörde in Düsseldorf stehen wir heute an einem wichtigen Punkt im Verfahren.
Wir müssen einen Aufstellungsbeschluss treffen.

Anschließend geht das Ergebnis in die erste Offenlage. Hier haben alle Beteiligten vom 13. Januar 2025 bis zum 13. Februar 2025 die Gelegenheit Stellung zu nehmen.

Die FDP-Fraktion geht von sehr vielen Einwendungen aus.

Warum?

  1. Das zuständige Wirtschaftsministerium in Düsseldorf hat ein überehrgeiziges Ziel für die Umsetzung des „Wind-an-Land“ Gesetzes des Bundes. Statt 2030 soll es in NRW schon 2025 umgesetzt werden.
  2. Für eine solche Vorgehensweise hätte es eines Landesentwicklungsplanes bedurft. Nur so werden alle wesentlichen Rahmenbedingungen geklärt. Diesen haben wir nicht!
  3. Für den Regierungsbezirk Köln hätte es, entsprechend unserer Gebietskulisse, eines angepassten Flächenbeitragswerts gebraucht. Die Vorbelastung unserer Region durch den Braunkohletageabbau, den Plan für nichtenergetische Rohstoffe und Restriktionen durch den Flughafen Köln/Bonn hätten berücksichtigt werden müssen. Doch der Beitragswert wurde gegenüber der Vorgabe aus dem Bundesgesetz von 1,8 Prozent auf 2,13 Prozent der Fläche in unserem Regierungsbezirk erhöht.
    Ich habe Ministerin Neubaur von den Grünen in öffentlicher Sitzung die Frage gestellt: „Was hat Sie dazu bewogen?“ Ihr lapidare Antwort: „Das habe ich so entschieden!“
    Daraus schließe ich, dass den Grünen die Belange der Bevölkerung im Regierungsbezirk Köln nicht wirklich wichtig sind. Noch deutlicher: Den Grünen ist ihre Ideologie wichtiger als die Menschen!

Was haben wir nun vorliegen?

Zunächst konnte der vorgegebene Flächenbeitragswert mit rund 16.000 Hektar sogar mit einem kleinen Puffer erreicht werden.
Dazu wurde ungeachtet der Verteilung im Bezirk von der Regionalplanungsbehörde auf möglichst restriktionsarme Flächen zurückgegriffen. Nur so konnte der Zeitplan eingehalten werden.    
Auf Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP wurden dazu auch die BSN-Gebiete in die Bewertung mit aufgenommen. Nur so konnten Flächen im rechtsrheinischen Bereich generiert werden.

Die üblichen Ko-Kriterien beim Naturschutz sind durch die gesetzlichen Vorgaben drastisch reduziert worden. So wurden nur vier Bereiche durch die Umweltprüfung gestoppt.
Ornithologische Belange spielen kaum noch eine Rolle, die Knoblauchkröte war dagegen ein No-Go.

Im Ergebnis trägt der linksrheinische Bereich mit über 90 Prozent die Hauptlast im Regierungsbezirk Köln. Städte wie Bedburg oder Elsdorf haben die höchsten Werte von fast 15 Prozent der Gemeindefläche.

In Bornheim wurde die ambitionierte Planung der Kommune durch die Vorgaben des Landes konterkariert. Die vorgesehenen Flächen in der Ville sollen nun im Rheintal entstehen. Ein Sturm der Entrüstung ist die Folge!

Warum stimmt die FDP-Fraktion dennoch dem Aufstellungsbeschluss zu?

Zunächst sind wir als Regionalrat gehalten die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Außerdem stehen die Projektierer in vielen Rathäusern vor oder schon in der Türe. Sie wollen mit ihren Projekten vor die Festsetzungen des Regionalplans kommen.
Damit würde die erforderliche Steuerungswirkung des Regionalplans unterlaufen.

Daher nun der Aufstellungsbeschluss!

Ich gehe davon aus, dass es zahlreiche Eisprüche im Beteiligungsverfahren geben wird. Klagen sind bereits angekündigt.

Alle Beteiligten sollten das Beteiligungsverfahren nutzen, um ihre Auffassungen zu den Planungen konkret kundzutun. Vielleicht gibt es so doch noch ein Umdenken bei der Landesregierung von CDU und Grünen in Düsseldorf.

Ich möchte daher auch den CDU-Teil der Landesregierung ausdrücklich ermuntern die Grüne Ministerin Neubaur bei ihrem Tun kritischer und enger zu begleiten als bisher.

Abschließend darf ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung für ihren großartigen Einsatz bedanken!
Gleiches gilt auch für den Regionalrat.

Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort.